Unterweisungen

Arbeitgeber müssen ihre Mitarbeiter über die Gefahren und die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen unterweisen. Grundlage dafür ist die Arbeitsplatzevaluierung. Die Unterweisungen sind ein wichtiges Instrument zur Vermeidung von Arbeitsunfällen.

Durchführung der Unterweisung

Eine Unterweisung muss jedenfalls erfolgen

  • vor Aufnahme der Tätigkeit, weiters
  • bei einer Versetzung oder Veränderung des Aufgabenbereiches
  • bei Einführung oder Änderung von Maschinen
  • bei Einführung neuer Arbeitsstoffe
  • bei Einführung oder Änderung von Arbeitsverfahren und
  • nach Unfällen oder Ereignissen, die beinahe zu einem Unfall geführt hätten, (sofern dies zur Verhütung weiterer Unfälle nützlich erscheint).

Die Unterweisung ist erforderlichenfalls in regelmäßigen Abständen zu wiederholen (z.B. entsprechend der Festlegung in der Evaluierung oder wenn dies in einer Verordnung zum ArbeitnehmerInnenschutzgesetz gefordert wird).

Angebotene Unterweisungen

  • allgemeine Mitarbeiterunterweisung (jährlich)
  • Krane
  • Anschlagmittel
  • Hubarbeitsbühnen
  • PSAgA
  • Betriebsspezifische